1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und / oder Zwischenvermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen der Verkäufer bzw. der Vermieter bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.
2. Angebote und sonstige Mitteilungen vom Makler sind ausschließlich für den Auftraggeber und / oder den Interessenten bestimmt.
3. Die Weitergabe unserer Angebote an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung vom Makler gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision (auch Maklercourtage genannt), die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.
4. Der Makler ist auch berechtigt für den Verkäufer / Vermieter provisionspflichtig tätig zu werden.
5. Die jeweilige Provisionshöhe (Vermittlung oder Nachweis) ist im Exposé oder auf unseren Mitteilungen nochmals angegeben.
6. Übersicht der zu zahlenden Provisionshöhe bei Vermittlung oder Nachweis
a) Bei Wohnraumvermietung (Haus / Wohnung - jeweils leer oder möbliert) beanspruchen wir bei Vertragsabschluß eine Provision in Höhe von 2 Monatsmieten der Kaltmiete, zzgl. 19% MwSt. = 2, 38 Monatsmieten
b) Bei gewerblicher Vermietung (Büro- / Praxis- / Kanzlei- / Einzelhandelsfläche / Lagerräume / usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluß eine Provision in Höhe von bis zu 3 Monatsmieten der Nettomiete, zzgl. 19% MwSt. = 3, 57 Monatsmieten
c) Bei Kaufobjekten (Häuser / Mehrfamilienhaus / Wohn- und Geschäftshaus / Eigentumswohnung / Gewerbeimmobilie / Grundstück / usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluß, soweit nichts anderes angegeben, eine Provision in Höhe von 3 % vom Kaufpreis, zzgl. 19 % MwSt. = 3, 57 %
7. Die Maklercourtage (Provision) gilt als verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss von einem gleichwertigen Geschäft, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.
8. Die Übergabe von Informationen / von einem Expose oder der Nachweis von einem Objektes wird einem Vertragsabschluß gleichgesetzt.
9. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht wird. Gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.
10. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.
11. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.
12. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.
13. Sollte dem Interressenten ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich (innerhalb von 5 Tagen) dem Makler, unter Nachweis der Herkunft, schriftlich mitzuteilen.
14. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Interessenten (Auftraggeber) anderweitig angeboten, so ist gegenüber der Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluß über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.
15. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent (Auftraggeber) von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes eigenständig überzeugen.
16. Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil bleibt vorbehalten.
17. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Firmensitz vom Makler.
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